Akte Peter Kneubühl -
von wem stammt der Schuss, der einen Polizisten traf?
Bei dem Verhaftungsversuch von Peter Hans Kneubühl im Sept. 2010 in Biel wurde ein Polizist am Hinterkopf verletzt. Die Umstände sind bis heute nicht geklärt.
Der Untersuchungsbericht der Polizei spricht gegen die Täterschaft von P. Kneubühl.
Der Tathergang wurde nach aussen hin tendenziös und vernebelt kommuniziert.
Dieser Schuss wird Peter Kneubühl ohne jegliche Beweise zugerechnet.
Auszug aus dem Schlussbericht der Staatsanwaltschaft vom 22. Juli 2011, Seite 22 Mitte (ein Elite-Polizist schildert, was vor dem Treffer kurz nach Mitternacht passierte) Wörtliches Zitat:
„...Nach einiger Zeit hätten sie die Meldung erhalten, Herr Kneubühl klettere durchs Fenster aus dem Haus. Das Haus sei durch Scharfschützen umstellt gewesen. Für ihn und seine Kollegen sei Herr Kneubühl nicht sichtbar gewesen. Plötzlich habe dieser einen Schuss abgegeben und M.M. getroffen...“
Aus demselben Schlussbericht und aus den Aussagen während dem Prozess im Januar 2013 erfährt man dazu weitere Ausführungen bezüglich folgender Stichworte:
„Sie“:
das sind die Polizisten der Spezialeinheit ohne den Sicherungsschützen; sie waren alle in Deckung hinter Wänden und sahen rein gar nichts. Trotzdem wissen sie genau, dass Kneubühl geschossen hat.
Wie können sie das wissen, ohne etwas gesehen zu haben?
„Meldung“: ...........
diese anderen Polizisten wurden durch den Sicherungsschützen per Mikrofon informiert. Dieser sah alles durch das Visier, er hatte also seine Waffe im Anschlag. Die Hausfassade war angeleuchtet. Er hatte Befehl zu schiessen bei eigener Gefährdung und Gefahr für seine Kameraden. Wenn Kneubühl wirklich geschossen hat, warum hinderte ihn dieser Sicherungsschütze nicht daran?
„Herr Kneubühl“:
er steigt aus dem Fenster, das Gewehr vorne am Lauf haltend. Er gebraucht es als Krücke und tritt auf das Trenn-Mäuerlein zwischen den Häusern und lässt sich fallen. Da fällt ein Schuss. Sonst fällt keiner. Kneubühl nimmt an, er sei getroffen worden. Aber nicht er, sondern M.M. stürzt (hinter einer Glasziegelwand) getroffen zu Boden. Kneubühl stellt erstaunt fest, dass er noch lebt und kann sich mitten durch all die verstörten Polizisten entfernen.
„M.M“
das ist der Polizist, der getroffen wurde: er hatte Befehl, im Treppenhaus Posten zu beziehen um zu verhindern, dass Kneubühl in das Treppenhaus gelangen konnte. Als er hörte, dass Kneubühl aus dem Fenster steige, verliess er eigenmächtig seinen Posten und trat ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen vor das Haus. Genau in dem Moment wurde er getroffen. Er trug einen (kugelsicheren?) Spezialhelm
„Scharfschützen“:
es waren viele weitere Beamten postiert, darunter etliche Scharfschützen. Letztere haben Gewehre mit weittragender und durchschlagskräftiger Munition. Ein bekannter Schiess-Experte, welcher leider 2014 beim Tauchen ertrank, urteilte gleich am Morgen bei einem Augenschein vor Ort, dass diese Kugel weder stärkemässig noch vom Winkel her von Kneubühl stammen könne.
Die Glaswand wurde noch am gleichen Tag abgebrochen.
Schlussfolgerung:
Kneubühl hätte sein Gewehr richtig fassen, eine Drehung machen, in Anschlag bringen, zielen und abdrücken müssen. Dazu hätte er relativ viel Zeit gebraucht. Ausserdem wurde er ja angeleuchtet. Warum schoss der Sicherungsschütze nicht? Er hatte doch Schiessbefehl bei Gefährdung. Kann ein Elitepolizist derart völlig versagen? Ist so etwas denkbar? Warum wird dieses im Polizeibericht geschilderte ungeheure Fehlverhalten im Weiteren nicht untersucht?
Die Frage, die sich aufdrängt:
schoss einer der Scharfschützen?
Kneubühl’s Gewehr hatte eine Jagdpatrone für leichtes bis mittelschweres Wild. Es wurde unter gleichen Bedingungen nicht geprüft, ob eine solche Kugel einen doppelwandigen Glasziegel plus einen Spezialhelm durchdringen und einen Menschen erst noch schwer verletzen kann.
Weshalb nicht?
Auch die Untersuchung der Kugelfragmente und deren Ergebnisse sind geradezu lächerlich.
Hier scheinen bewusst Dinge vertuscht zu werden, welche die Polizei zum Kneubühl-Fiasko zusätzlich belasten würde. Viele Polizisten kennen die Wahrheit. Es gilt jedoch ein absoluter Schweigebefehl.
Während Chaoten in der Stadt Bern über viele Jahre hindurch Polizisten straflos verletzen dürfen, leidet hier ein alter Mann seit 2010 als Gefangener für eine Tat, die ihm nie bewiesen wurde und die er offensichtlich auch gar nicht begangen haben kann.
Joh. Zweifel, Meinisberg
Der Untersuchungsbericht der Polizei spricht gegen die Täterschaft von P. Kneubühl.
Der Tathergang wurde nach aussen hin tendenziös und vernebelt kommuniziert.
Dieser Schuss wird Peter Kneubühl ohne jegliche Beweise zugerechnet.
Auszug aus dem Schlussbericht der Staatsanwaltschaft vom 22. Juli 2011, Seite 22 Mitte (ein Elite-Polizist schildert, was vor dem Treffer kurz nach Mitternacht passierte) Wörtliches Zitat:
„...Nach einiger Zeit hätten sie die Meldung erhalten, Herr Kneubühl klettere durchs Fenster aus dem Haus. Das Haus sei durch Scharfschützen umstellt gewesen. Für ihn und seine Kollegen sei Herr Kneubühl nicht sichtbar gewesen. Plötzlich habe dieser einen Schuss abgegeben und M.M. getroffen...“
Aus demselben Schlussbericht und aus den Aussagen während dem Prozess im Januar 2013 erfährt man dazu weitere Ausführungen bezüglich folgender Stichworte:
„Sie“:
das sind die Polizisten der Spezialeinheit ohne den Sicherungsschützen; sie waren alle in Deckung hinter Wänden und sahen rein gar nichts. Trotzdem wissen sie genau, dass Kneubühl geschossen hat.
Wie können sie das wissen, ohne etwas gesehen zu haben?
„Meldung“: ...........
diese anderen Polizisten wurden durch den Sicherungsschützen per Mikrofon informiert. Dieser sah alles durch das Visier, er hatte also seine Waffe im Anschlag. Die Hausfassade war angeleuchtet. Er hatte Befehl zu schiessen bei eigener Gefährdung und Gefahr für seine Kameraden. Wenn Kneubühl wirklich geschossen hat, warum hinderte ihn dieser Sicherungsschütze nicht daran?
„Herr Kneubühl“:
er steigt aus dem Fenster, das Gewehr vorne am Lauf haltend. Er gebraucht es als Krücke und tritt auf das Trenn-Mäuerlein zwischen den Häusern und lässt sich fallen. Da fällt ein Schuss. Sonst fällt keiner. Kneubühl nimmt an, er sei getroffen worden. Aber nicht er, sondern M.M. stürzt (hinter einer Glasziegelwand) getroffen zu Boden. Kneubühl stellt erstaunt fest, dass er noch lebt und kann sich mitten durch all die verstörten Polizisten entfernen.
„M.M“
das ist der Polizist, der getroffen wurde: er hatte Befehl, im Treppenhaus Posten zu beziehen um zu verhindern, dass Kneubühl in das Treppenhaus gelangen konnte. Als er hörte, dass Kneubühl aus dem Fenster steige, verliess er eigenmächtig seinen Posten und trat ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen vor das Haus. Genau in dem Moment wurde er getroffen. Er trug einen (kugelsicheren?) Spezialhelm
„Scharfschützen“:
es waren viele weitere Beamten postiert, darunter etliche Scharfschützen. Letztere haben Gewehre mit weittragender und durchschlagskräftiger Munition. Ein bekannter Schiess-Experte, welcher leider 2014 beim Tauchen ertrank, urteilte gleich am Morgen bei einem Augenschein vor Ort, dass diese Kugel weder stärkemässig noch vom Winkel her von Kneubühl stammen könne.
Die Glaswand wurde noch am gleichen Tag abgebrochen.
Schlussfolgerung:
Kneubühl hätte sein Gewehr richtig fassen, eine Drehung machen, in Anschlag bringen, zielen und abdrücken müssen. Dazu hätte er relativ viel Zeit gebraucht. Ausserdem wurde er ja angeleuchtet. Warum schoss der Sicherungsschütze nicht? Er hatte doch Schiessbefehl bei Gefährdung. Kann ein Elitepolizist derart völlig versagen? Ist so etwas denkbar? Warum wird dieses im Polizeibericht geschilderte ungeheure Fehlverhalten im Weiteren nicht untersucht?
Die Frage, die sich aufdrängt:
schoss einer der Scharfschützen?
Kneubühl’s Gewehr hatte eine Jagdpatrone für leichtes bis mittelschweres Wild. Es wurde unter gleichen Bedingungen nicht geprüft, ob eine solche Kugel einen doppelwandigen Glasziegel plus einen Spezialhelm durchdringen und einen Menschen erst noch schwer verletzen kann.
Weshalb nicht?
Auch die Untersuchung der Kugelfragmente und deren Ergebnisse sind geradezu lächerlich.
Hier scheinen bewusst Dinge vertuscht zu werden, welche die Polizei zum Kneubühl-Fiasko zusätzlich belasten würde. Viele Polizisten kennen die Wahrheit. Es gilt jedoch ein absoluter Schweigebefehl.
Während Chaoten in der Stadt Bern über viele Jahre hindurch Polizisten straflos verletzen dürfen, leidet hier ein alter Mann seit 2010 als Gefangener für eine Tat, die ihm nie bewiesen wurde und die er offensichtlich auch gar nicht begangen haben kann.
Joh. Zweifel, Meinisberg